Erinnerst Du Dich, an meinen Blogeintrag im Juli, der die verfahrene Situation des Fischertages in Memmingen und für mich vorsintflutliche Einstellung zu Frauen?
Falls nicht, lies doch bitte gern noch einmal eben HIER nach.
Das Berufungsgericht wurde ja in der Sache bemüht. Und es gibt tatsächlich ein Ergebnis. Dabei folgt das Gericht zwar im Beschluss dem Amtsgericht, jedoch nicht in der Begründung.
Zur Debatte standen die Vereinsautonomie des Fischervereins Memmingen und die Gleichberechtigung der Frau, angeführt durch die Klägerin, Tierärztin Christiane Renz, der der Fischerverein ein „Mitjucken“, also ein traditionelles Abfischen, verweigert hatte.
Die Erste Zivilkammer kam nun zu dem Entschluß, dass die Vereinsautonomie nur dann unterlaufen werden könne, wenn der Verein eine überragende Macht- und Monopolstellung und die Klägerin ein wesentliches Interesse an der Aufnahme in die Vereins-Untergruppe der Stadtfischer habe.
Zur Erinnerung: Renz ist bereits schon lange Mitglied des Vereins.
Die Monopolstellung ist laut Gericht unstrittig, ohne Mitglied bei den Stadtbachfischern zu sein, könne man im Stadtbach de facto keine Fische fangen.
Ein besonderes Interesse der Klägerin erkannte die Richter aber nicht an. Es sei ihr auch möglich, ein sozial erfülltes Leben in Memmingen zu führen, ohne an der jährlichen Veranstalung teilzunehmen. Nur aufgrund des politischen Wunsches nach Gleichberechtigung, sei von keinem persönlichen Interesse auszugehen, wie es das Gesetz aber verlange.
Der Anspruch, mitjucken zu dürfen, sei aber berechtigt und ergebe sich aus einem Verstoß des Vereins gegen das Recht der Mitglieder auf Gleichbehandlung:
Bedeutet: Der Verein behandle männliche Mitglieder ohne sachlichen Grund anders als weibliche. Der Zweck des Vereins liege aber in der Erinnerung an das jahrhundertealte Stadtbachausfischen und nicht im Gedenken an althergebrachte Rollenverteilungen der Geschlechter. Zudem habe der Verein sein Brauchtum in der Vergangenheit mehrfach geändert. So dürfen schon länger Männer teilnehmen, die mindestens fünf Jahre in Memmingen wohnen. Zuvor lag die Frist bei zehn Jahren.
Ich würd sagen: SIEG für die Frauen!
Das Gericht ließ aber eine Revision ausdrücklich. Allerdings hatte der Vorsitzende des Fischervereins, Michael Ruppert, bereits im Juni angekündigt, eine zweite Entscheidung für die Kägerin und gegen den Verein akzeptieren zu wollen. Für diese Entscheidung ist aber nun die Delegiertenversammlung des Vereins zuständig. „Das Urteil wird Vereine in Deutschland in einem Maß betreffen, das sie heute noch nicht einschätzen können“, sagt Ruppert.
Rudolf Neumaier, Geschäftsführer des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege sagt dazu: „Man darf gespannt sein, wie Gerichte entscheiden, wenn sich ortsfremde Personen in ortsgebundene Bräuche einklagen wollen wie zum Beispiel bei der Passion in Oberammergau. Hoffentlich bleiben den Vereinen solche Klagen erspart!“
Für mich hat des den Geschmack des männlichen Bestimmers. Und erinnert mich an das, was ich schon im Juli im Ausgangsbeitrag schrieb: Das haben wir immer so gemacht heißt Entwicklung und zeitgemäße Anpassung zu verhindern.
Michael Ritter, Referent des Fachbereichs „Brauch, Tracht, Sprache“ dazu: „Es ist allerdings ein historisches Missverständnis, dass sich Bräuche nicht verändern dürfen. Gesellschaftlicher Wandel zwingt auch Bräuche und Traditionen zur Veränderung und nur deshalb sind viele Bräuche über Jahrhunderte hinweg lebendig geblieben eben weil sie sich immer wieder an wandelnde Verhältnisse angepasst haben – etwa an neue rechtliche oder herrschaftliche Bedingungen.“
Memminges Oberbürgermeister rief nun den Fischerverein zu einer solchen Veränderung auf. Er ist der Meinung, dass die Frage ob Frauen mitjucken drüfen oder nicht, einfach sehr emotional geführt worden sei. Das richtungsweisende Urteil sei nun klar und es gelte, den Fischertag entsprechend auszurichten.
Es geschehen noch Zeichen und Wunder!
Auf die Frauen! Mutig und durchsetzungsstark.
Wir lesen uns.
Good Vibrations.
SAM
Schreibe einen Kommentar